1. GELTUNGSBEREICH
Allen Lieferungen und Leistungen von Swarovski liegen die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen zugrunde, auch wenn im Einzelfall darauf nicht besonders Bezug genommen wird. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen, wie insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden, bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen, schriftlichen und firmenmäßig gezeichneten Anerkennung von Swarovski.
2. AUFTRÄGE UND BESTELLUNGEN
Alle Bestellungen und Aufträge werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Swarovski, mangels einer solchen spätestens aber mit Annahme der Lieferung, rechtswirksam. Angaben in Katalogen, Broschüren, etc. oder Eigenschaften von Mustern (wie Farbe, Beschaffenheit, Abmessungen) sind nur verbindlich, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
3. PREISE
Soweit nicht anders vereinbart verstehen sich sämtliche Preise netto in Euro ex Werk gemäß den INCOTERMS (2000), wobei die zum Zeitpunkt der Lieferung jeweils gültigen Preise rechtswirksam sind.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Soweit nicht anders festgelegt, sind Zahlungen entweder im Voraus oder mittels unwiderruflichen Akkreditivs in Euro vorzunehmen. Swarovski kann die Bestätigung durch eine von Swarovski akzeptierte Bank verlangen. Als geleistete Zahlung gilt die freie Verfügbarkeit durch Swarovski am Sitz von Swarovski. Bei Zahlungen in anderen frei konvertierbaren Währungen als der Rechnungswährung trägt der Kunde das Wechselkursrisiko und alle aus der Zahlungsverpflichtung entstehenden Währungsdifferenzen. Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde anerkennt seine Verpflichtung, ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von 12% p.a. zu bezahlen. Etwaige Forderungs-, Gegenforderungs- oder Vergütungsansprüche seitens des Kunden berechtigen nicht zum Aufschub von Zahlungen über deren Fälligkeitsdatum hinaus. Swarovski behält sich das Recht vor, Zahlungsbedingungen zu ändern oder die Erfüllung einer jeglichen Vereinbarung mit dem Kunden einzustellen, wenn dies aufgrund der finanziellen Situation oder Zahlungsvorgeschichte des Kunden erforderlich scheint.
5. LIEFERUNG
5.1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen sämtliche Lieferungen gemäß den Incoterms 2000 ex Werk Absam. Lieferungen werden von Swarovski nach Maßgabe ihrer betrieblichen Möglichkeiten ausgeführt. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Vorgesehene Liefertermine sind unverbindlich und ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Lieferterminblatt. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind erlaubt und können fakturiert werden.
5.2. Vertragserfüllung seitens Swarovski gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie
z.B. alle Fälle höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energiemangel, sowie Arbeitskonflikte. Die vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.
5.3. Falls die Absendung versandbereiter Ware ohne Verschulden von Swarovski nicht möglich ist oder seitens des Kunden nicht gewünscht wird oder der Kunde die Annahme verweigert, kann Swarovski die Lagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden vornehmen, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Etwaige dadurch verursachte Zusatzkosten werden verrechnet. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderung.
5.4. Produkte können von den für sie definierten Spezifikationen abweichen. Swarovski behält sich außerdem vor, die Produkte und/oder deren Spezifikationen zu ändern.
6. MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG
Offene Mängel, welche bei ordnungsgemäßer Untersuchung bei der Warenübernahme feststellbar sind, müssen binnen 8 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort in Form eines eingeschriebenen Briefes unter detaillierter Angabe des Mangels gerügt werden, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Für versteckte Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, leistet Swarovski 6 Monate Gewähr ab Lieferdatum auf Material oder Fabrikationsfehler. Die Behebung eines von Swarovski bestätigten Mangels erfolgt durch Reparatur, Ersatzlieferung mangelfreier Ware oder, nach Vereinbarung, durch angemessene Preisminderung. Für diejenigen Teile der Ware, die Swarovski von Zulieferanten bezogen hat, haftet Swarovski nur im Rahmen der ihr selbst gegen den Zulieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Alle Gewährleistungsmängel sind unverzüglich nach Entdeckung mit eingeschriebenem Brief anzuzeigen. Rücksendungen dürfen nur nach Zustimmung und laut Anweisungen von Swarovski erfolgen.
7. HAFTUNG
Die Haftung von Swarovski bleibt auf Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Leistung selbst entstehen, jeder andere Schadenersatz ist ausgeschlossen, sofern nicht grobes Verschulden vorliegt. Soweit gesetzlich zulässig wird die Haftung auf den Kaufpreis, maximal aber auf EUR 8.000.– beschränkt. Die Beweispflicht trifft den Kunden. Im Rahmen der Produkthaftung haftet Swarovski nur für Personenschäden und für solche Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet. Änderung am Liefergegenstand, Nichteinhaltung von Gebrauchsanweisungen, Nichtbeachten der Produktinformation, die Verwendung nicht originaler Teile von Swarovski oder bestimmungsfremde Verwendung befreien Swarovski von der Haftung. Die Haftung von Swarovski für Schäden Dritter, Folgeschäden, entgangener Gewinn oder erhoffte, aber nicht eingetretene Ersparnis ist ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, die Haftungsbeschränkung im Falle eines Weiterverkaufes auf spätere Kunden zu übertragen.
8. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE
Der Kunde ist berechtigt, die von Swarovski an der Ware oder ihrer Verpackung angebrachten Marken zur Identifizierung der unveränderten oder originalverpackten Ware zu benutzen. Jede darüber hinaus gehende Benutzung (z.B. die Verwendung von Marken, Namen, Logos oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten von Swarovski, zusammen mit Marken, Namen oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten des Kunden oder Dritter oder zur Kennzeichnung von Produkten des Kunden oder Dritter) ist verboten. Die Verwendung von gewerblichen Schutzrechten von Swarovski in Veröffentlichungen, gleichgültig in welchem Medium, ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Swarovski erlaubt. Bei der Verwendung von Marken ist auf deren Registrierung durch das Zeichen ® hinzuweisen. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets Eigentum von Swarovski unter Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb etc. Spätestens mit Entgegennahme dieser Unterlagen anerkennt der Kunde Swarovskis Rechte daran und die Pflicht zur Geheimhaltung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Swarovski ganz oder teilweise Dritten zugänglich zu machen oder außerhalb des Zweckes zu verwenden, zu dem sie übergeben worden sind. Im Falle nichterteilter Bestellungen sind sämtliche Unterlagen an Swarovski zurückzugeben, im Falle erteilter Bestellung nur auf Verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Abnehmer (mit Ausnahme von Verbrauchern) auf die gewerblichen Schutzrechte und sonstigen vorbezeichneten Rechte von Swarovski hinzuweisen und sie zur Einhaltung und Weitergabe der vorstehenden Bestimmungen zu verpflichten. Dies betrifft insbesondere die Verpflichtung, jeden weiteren Abnehmer (mit Ausnahme von Verbrauchern) zur Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen zu verpflichten. Swarovski haftet nicht für die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Dritter, wenn Ware auf Grund von Zeichnungen, Entwürfen, Modellen, Spezifikationen oder sonstigen Herstellerangaben hergestellt oder in Verkehr gebracht wird. Der Kunde stellt Swarovski in solchen Fällen von jeglicher Haftung oder Inanspruchnahme frei.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Kunden behält sich Swarovski das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Bei Weiterverarbeitung entsteht Miteigentum von Swarovski am neuen Produkt nach dem Wertverhältnis der Bestandteile. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die gelieferte Ware oder aus der Verarbeitung entstandene Produkte im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt der Kunde alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen in Höhe des Wertes der gelieferten Waren an Swarovski ab. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Swarovski kann den Abnehmer des Kunden von der Abtretung jederzeit verständigen. Swarovski ist berechtigt, die Vorbehaltssache sicherzustellen, falls der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere die Vorbehaltssache unsachgemäß behandelt oder mit der Kaufpreiszahlung in Verzug gerät. Der Vollzug der Herausgabe und die Sicherstellung gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag und heben die Pflichten des Kunden, insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises, nicht auf.
10. ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN REPARATUREN
10.1. Swarovski übernimmt und repariert das im Kostenvoranschlag bezeichnete Produkt zu den nachstehend angeführten Bedingungen:
10.2. Kostenvoranschläge werden nur aufgrund eines besonderen Auftrages ausgearbeitet; weder die diesbezügliche Auftragserteilung
noch die Ausarbeitung verpflichten, eine Instandsetzung durchzuführen. Kostenvoranschläge können verrechnet werden, wenn die Reparatur auf Wunsch des Auftraggebers nicht durchgeführt wird. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erteilt. Mündliche Auskünfte über voraussichtliche Reparaturkosten sind unverbindlich. Pauschalpreiszusagen werden nicht erteilt.
10.3. Swarovski liefert nach erfolgter Reparatur oder Kontrolle den Vertragsgegenstand umgehend an den Auftraggeber aus.
Fixtermine können nicht zugesichert werden.
10.4. Die Rückstellung des Reparatur- oder Liefergegenstandes erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Bei Übergabe von Komplettpaketen (Waffe, Montage, Zielfernrohr) zu Testzwecken wird mit dem Auftraggeber eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
10.5. Ersetzte Altteile gehen, wenn nicht anders bei Auftragserteilung verlangt, entschädigungslos in das Eigentum von Swarovski über und werden – sofern es sich nicht um Tauschteile handelt – vernichtet.
10.6. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, die über ausdrücklichen Auftrag durchgeführt werden, wird jede Gewährleistung ausgeschlossen. Verschleißteile haben nur eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.
10.7. Swarovski leistet Gewähr für die durchgeführten Instandsetzungsarbeiten und die eingebauten Teile für die Dauer von 2 Jahren ab dem Tage der Übergabe. Die Gewährleistung erfolgt grundsätzlich durch Behebung der nachgewiesenen Mängel der Instandsetzung in angemessener Frist. Ist die Behebung nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so ist ein angemessener Ersatz zu leisten. Zur Ausführung der Leistungen im Rahmen der Gewährleistung hat der Auftraggeber den Reparaturgegenstand dem Auftragnehmer in dessen Betrieb auf eigene Kosten und Gefahr zu überstellen. Vom Kunden beigestellte Materialen sind nicht Gegenstand der Gewährleistung. Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn
a. offene Mängel nicht binnen 14 Tagen nach Übernahme schriftlich gerügt werden (eingeschriebener Brief)
b. die vom Mangel betroffenen Teile von dritter Hand oder vom Auftraggeber selbst verändert oder instand gesetzt wurden.
11. DATENSCHUTZ
Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass seine Daten zum Zweck der Buchhaltung und Kundenevidenz von Swarovski gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken von Swarovski verwendet. Der Kunde gewährleistet, dass er für diese Datenverwendung auch das Einverständnis seiner Kunden hat und wird Swarovski von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen freistellen.
12. ALLGEMEINES
Der Kunde hat hinsichtlich der Verpflichtung aus Punkt 7, 8 und 11 Sorge zu tragen, dass diese auf jeden weiteren Kunden übertragen werden. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Innsbruck, Österreich, oder nach Wahl von Swarovski der Gerichtsstand am Sitz des Käufers. Die Anwendung der Bestimmungen der Wiener Konvention über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Swarovski übertragen. Der Kunde kann gegen Ansprüche von Swarovski nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Vertragsbestimmungen setzt die Gültigkeit der anderen Vertragsbedingungen nicht außer Kraft.